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Alltagshilfe

Unsere Beratungsleistung

Kosten & Abrechnung – Wir unterstützen Sie bei allen Fragen

Unsere Leistungen in den Bereichen Alltagsbegleitung, Betreuung, Besorgungen und Haushaltshilfe können über den Entlastungsbetrag nach § 45a SGB XI abgerechnet werden. Dieser beträgt 131 € pro Monat und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu – unabhängig davon, ob die Pflege zu Hause durch Angehörige oder einen Pflegedienst erfolgt.

Wir helfen bei der Antragsstellung

Sie oder Ihre Angehörigen haben noch keinen Pflegegrad? Kein Problem! Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie bei der Antragsstellung sowie bei allen weiteren Schritten gegenüber der Pflegekasse.

Das Wichtigste auf einen Blick:

Monatlicher Entlastungsbetrag von 131 €

Der Entlastungsbetrag ist eine finanzielle Unterstützung, die pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1 erhalten. Mit 131 € pro Monat können diese Personen Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen.

Wer Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen kann

Alle pflegebedürftigen Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 können Alltagshilfe oder Begleitung als Entlastungsleistungen über die Pflegekasse finanzieren lassen bzw. in Anspruch nehmen.

Entlastungsleistungen, die wir anbieten

Der Entlastungsbetrag kann für folgende Leistungen genutzt werden: Haushaltshilfe (z. B. Einkäufe, Wäschewaschen, Reinigung), Begleitung (z. B. zu Arztterminen oder bei Freizeitaktivitäten), Betreuung im Alltag (z. B. Gesellschaft leisten, Vorlesen, Gespräche führen).

Wer ist LeviaCare

Wir sind ein familiengeführtes Team aus Alltagshelferinnen, Alltagshelfern sowie staatlich anerkannten Pflegefachkräften.
Mit viel Herz und Erfahrung bieten wir Ihnen individuelle Unterstützung, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Ob im Haushalt, bei der Betreuung oder bei Besorgungen – wir sind für Sie da, damit Sie sich auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: Ihr Wohlbefinden und Ihre Lebensqualität.

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Zufriedenheits-
garantie

Wir möchten, dass es passt – für Sie und Ihre Angehörigen. Deshalb ist die erste Stunde bei uns kostenlos.

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Von den Pflegekassen anerkannt

Dadurch können Sie sicher sein, dass unsere Leistungen den gesetzlichen Standards entsprechen und über den Entlastungsbetrag von monatlich 131 € finanziert werden können.

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Umfassendes Leistungsangebot

Alles aus einer Hand: Betreuung, Begleitung, Haushaltshilfe und mehr – flexibel und alltagsnah.

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Qualitäts-
management

Unsere Leistungen unterliegen festen Standards und regelmäßigen Qualitätskontrollen

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Unsere Telefonnummer

022167056610

Schreiben Sie uns

kontakt@leviacare.de

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      Harmony Khan
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      Patient

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      Wir sind für Sie da! Vereinbaren Sie gerne unverbindlich einen Termin.

      Wir helfen Ihnen bei der Antragsstellung und der Suche nach dem passenden Alltagshelfer

      Sie sind nur vier einfache Schritte von Ihrem Alltagshelfer entfernt

      Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie wir Ihren Alltag erleichtern können – schnell, unkompliziert und ganz nach Ihren Bedürfnissen.

      • Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin

        Wir beraten Sie persönlich und finden die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse.

      • Treffen Sie eine Leistungsauswahl

        Wählen Sie die Unterstützung, die am besten zu Ihrem Alltag passt.

      • Treffen Sie Ihren Alltagshelfer das erste Mal

        Lernen Sie Ihren Alltagshelfer kennen und profitieren Sie von einer Gratis-stunde!

      • Erleben Sie Erleichterung und Unterstützung im Alltag

        Lassen Sie uns dabei helfen, Ihren Alltag zu erleichtern und für schöne Momente zu sorgen.

      FAQ

      Häufige Fragen zu Kosten & Abrechnung von Entlastungsleistungen nach § 45a SGB XI

      Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Kosten, Budget und Abrechnung der Entlastungsleistungen nach § 45a SGB XI.
      Wir erklären, wie die Finanzierung über die Pflegekasse funktioniert – verständlich, transparent und auf den Punkt.

      Der Entlastungsbetrag nach § 45a SGB XI ist ein monatlicher Zuschuss für pflegebedürftige Menschen, der zur Finanzierung von Betreuungs- und Entlastungsdiensten genutzt werden kann. Er beträgt bis zu 131 € monatlich und kann für verschiedene Alltagsunterstützungsdienste verwendet werden.

      Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse. Sie müssen lediglich die entsprechenden Belege und Rechnungen einreichen. Wir übernehmen gerne die Abwicklung der Abrechnung für Sie.